Haftungsrecht

Das Haftungsrecht und die Gründe für die Haftung sind so vielfältig wie das Leben. Sicher wurden Sie schon einmal geschädigt oder haben umgekehrt selbst einen Haftungsfall ausgelöst.

Sie wurden geschädigt und wollen Ihren Schaden geltend machen?

Dann helfen wir Ihnen bei der Prüfung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Im Regelfall verjähren Ihre Ansprüche nach 3 Jahren nach dem schädigenden Ereignisse und Ihrer Kenntnis. Dennoch sollten Sie nicht zögern, da mit zunehmendem Zeitablauf eine exakte Rekonstruktion Ihres Falls gerade in den Einzelheiten, welche im Haftungsrecht oftmals ganz entscheidend sind, immer schwieriger wird. Auch die Beweislage wird für Sie mit der Zeit nicht einfacher, eher schwieriger.

Wird Ihnen eine Schädigung vorgeworfen?

Dann helfen wir Ihnen bei der Abwehr, wobei unsere Überlegungen an 2 Stellen ansetzen, nämlich zuerst bei der Frage, ob Sie tatsächlich dem Grunde nach haften und dann 2. in welcher Höhe.

Personenschäden – Sachschäden

Im allgemeinen Haftungsrecht kann es um einen Personenschaden oder um einen Sachschaden gehen, oder zugleich um beides. Grundsätzlich hat der Geschädigte Anspruch auf Naturalrestitution, d.h. es muss der ursprüngliche Zustand vor Eintritt der Schädigung wieder hergestellt werden. Statt dessen kann aber auch angemessener Geldersatz zur Wiederherstellung in der nötigen Höhe verlangt werden. Der Schadensersatzanspruch umfasst auch den entgangenen Gewinn. Bei Körperschäden gehören zum Schaden z.B. die Behandlungskosten, aber auch Schmerzensgeld. Auch künftiger Schaden muss ersetzt werden.

Haftungsgründe und Beweislast

Haftungsansprüche können sich aus Vertrag oder auch außerhalb eines Vertrages ergeben. Die Haftung setzt meist – aber nicht immer – Verschulden des Schädigers voraus. In einigen Lebensbereichen sieht das Gesetz eine verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung vor (z.B. Tierhalter, KFZ-Halter, Produkthaftung).

Grundsätzlich muss der Geschädigte die Voraussetzungen seines Anspruches nachweisen. Daneben kann es zugunsten des Geschädigten – häufig von der Rechtsprechung entwickelt, und nicht im Gesetz geregelt – hinsichtlich einzelner Anspruchsvoraussetzungen zu Beweiserleichterungen bis hin zur Beweislastumkehr kommen (z.B.  grober Behandlungsfehler, Arztrecht).

Unsere Leistungen:

  • für Sie als Geschädigten: Prüfung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche
  • für Sie als Schädiger: Abwehr von Haftungsansprüchen und Haftungsklagen

 

Aus unserer langjährigen Praxiserfahrung sind wir insbesondere mit folgenden Schadensanlässen vertraut:

  • vertragliche Haftung
  • außervertragliche Haftung
    • Straßenverkehr
    • Eis, Schnee, Sturm
    • Sportunfälle – z.B. auf der Skipiste
    • nicht ordentlich gesicherte Anlagen und Gefahrquellen – Verkehrssicherungspflichten
    • Tierhalterhaftung
    • Produkthaftung
    • unerlaubte Handlung – z.B. Körperverletzung

 

Wie verhalten Sie sich im Schadensfall?

Sichern Sie Beweismittel, indem Sie Fotos anfertigen und Namen sowie Anschrift von etwaigen Zeugen notieren. Auch sollten Sie sämtliche Belege für schadensbedingte Ausgaben sammeln.

Darüber hinaus empfiehlt es sich, einzelne Abläufe und Geschehnisse Ihres Falls  unverzüglich in einem Gedächtnisprotokoll schriftlich festzuhalten. Ggf. sollten Sie die Polizei hinzuziehen, z.B. bei Verkehrsunfällen mit höheren Sachschäden oder Personenschäden. Noch am Unfall- oder Schadensort sollten Sie nach Möglichkeit zum Tathergang ein Ablaufprotokoll oder eine Skizze abfassen und von Ihrem Gegner unterzeichnen lassen – dann hilft Ihnen dies bei der Beweisführung, wenn der Hergang später doch streitig wird.