Aufklärung vor OP nur wirksam wenn rechtzeitig!

Eine Operation ohne wirksame Einwilligung des Patienten ist eine rechtswidrige Körperverletzung, die zu einem Schmerzensgeldanspruch führen kann. Zur Wirksamkeit der vom Patienten erklärten Einwilligung ist eine ordnungsgemäße vorherige Aufklärung erforderlich.
Die Aufklärung vor OP  muss inhaltlich und zeitlich in Ordnung sein. In zeitlicher Hinsicht ist zu verlangen, dass die Aufklärung über den geplanten Eingriff so rechtzeitig vor der Operation erfolgt, dass sich der Patient in Ruhe frei entschließen kann. Eine Aufklärung erst am Tag der schon lange geplanten Operation erfüllt diese Anforderung nicht und ist verspätet und daher nicht ausreichend (BGH, Urteil vom 25.03.2003).