2 männliche Lebenspartner als rechtliche Eltern eines Kindes aus kalifornischer Leihmutterschaft in Deutschland anerkannt
Eine bahnbrechende Entscheidung für den Kinderwunsch gleichgeschlechtlicher Paare traf der BGH am 10.12.2014. Er erkannte die rechtliche Elternschaft von 2 Männern an einem Kind, das in Kalifornien mittels Leihmutterschaft gezeugt und geboren wurde, in Deutschland an. Tragender Grund für die Entscheidung war u.a. das Kindeswohl; das Interesse des Kindes an einem rechtlich geordneten Verwandtschaftsverhältnis sei vorrangig. Vorausgegangen war ein Urteil des Superior Court of California, das die Elternschaft der beiden Männer feststellte.