Betrunkener Beifahrer und Fahrer:

Ein betrunkener Autofahrer verursachte schuldhaft einen Unfall, bei dem auch der Beifahrer verletzt wurde. Dieser klagte wegen seiner Verletzungen auf Schadensersatz gegen den Fahrer. Der Beifahrer war selbst auch betrunken und überdies nicht angeschnallt.

Beides führte zu einem Mitverschulden des Beifahrers.
Das Landgericht wollte dies sogar in der Summe mit 75 % bemessen, das OLG Karlsruhe (Urteil vom 30.01.2009) belastete dagegen den betrunkenen und nicht angeschnallten Beifahrer nur mit einer eigenen Verschuldensquote von 1/3. Dies sei gemäß §§ 254, 827 BGB, § 7 StVG und § 21 a StVO ausreichend und angemessen.