vorübergehende Abwesenheit im Pflegeheim

Bei einer vorübergehenden Abwesenheit des Heiminsassen stellt sich die Frage, ob für die Dauer seiner Abwesenheit die Heimkosten zu reduzieren sind. In einer Vertragsklausel wollte das Pflegeheim dies ausschließen.

Der BGH billigte die Vertragsklausel des Heimträgers, wonach bei kurzer Abwesenheit (hier: 3 Tage) vom Pflegeheim keine Kostenreduzierung erfolgen müsse. Allerdings gilt etwas anderes, wenn die Pflegeversicherung oder das Sozialamt Zahlungen zu den Heimkosten erbringen! (Urteil vom 27.10.2005)