Inkasso, europäischer Zahlungsbefehl & Zwangsvollstreckung

Das Inkasso ist in unserer anwaltlichen Praxis wegen der schlechten Zahlungsmoral stark angestiegen.

Auch – und besonders – hier gilt: schnelle Bearbeitung ist wichtig für den Beitreibungserfolg. Denn mit weiterem Zeitablauf kann sich die wirtschaftliche Situation Ihres Schuldners verschlechtern oder es sind andere Gläubiger schneller gewesen und daher deren Vollstreckungsmaßnahmen vorrangig. Mahnung, Mahnbescheid, Zwangsvollstreckung sollten daher zügig erfolgen.

Hat sich Ihr Schuldner in das Ausland abgesetzt, nutzen wir den europäischen Zahlungsbefehl. Wir kommen daher auch an „flüchtige“ Schuldner heran.

Zu unseren Mandanten zählen…

  • Ärzte, Zahnärzte
  • Tierärzte
  • Dienstleister
  • Handwerker & Gewerbetreibende
  • Vermieter
  • Privatpersonen

 

Unsere Leistungen:

  • außergerichtliche Mahnung
  • gerichtliches Mahnverfahren (BRD) mit EGVP
  • europäischer Zahlungsbefehl
  • Zwangsvollstreckung Ihrer Vollstreckungstitel

 

Warum sollten Sie uns beauftragen?

Besonders in Inkassosachen gilt: Schnelligkeit ist ein Erfolgsrezept!

  • Wir bearbeiten in der Regel Ihren Inkassofall noch am Tag des Eingangs der nötigen Informationen und Unterlagen.
  • Wir arbeiten mit EGVP – dem amtlichen elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach, dadurch entfallen Postlaufzeiten

Der Mahnbescheidsantrag wird von uns für Sie online an das zuständige Mahngericht in Deutschland übermittelt und dort zeitnah bearbeitet. Zeitverzögerungen durch Postlaufzeiten treten daher nicht auf. Das gilt auch für die weitere Kommunikation mit dem Mahngericht nach Erlass des Mahnbescheides (Mitteilung der Zustellung, Antrag auf Erlass des Vollstreckungsbescheids etc.).

Wir arbeiten individuell

Sie sind sich nicht sicher, ob Sie Ihren Schuldner noch milde oder besonders hart anfassen wollen? Sie wollen einen ansonsten guten Kunden nicht verlieren? Sie schätzen Ihren Schuldner so ein, dass Ihre „3. und letzte Mahnung“ bei ihm nichts bewirkt hat und er völlig zahlungsunwillig ist?

Dies teilen Sie uns bitte mit. Wir können das weitere Vorgehen miteinander absprechen – z.B. ob sofort gerichtliche Schritte oder eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme aus dem Titel erfolgen soll, oder ob eine anwaltliche Mahnung bzw. Vollstreckungsankündigung als „Vorstufe“ noch ausreichend erscheint oder versucht werden soll.

Unsere Mahnakten sind stets „up to date“

Dank EGVP ist der Aktenstand unserer Mahnakte tagesaktuell. Sonstige Vorgänge, insbesondere (Teil)Zahlungen des Schuldners buchen wir selbstverständlich auch tagesaktuell.

Transparenz

Die aktuelle Aktenführung sorgt für Transparenz. Jederzeit können wir Ihnen den Akten- und Zahlungsstand in Ihrer Sache tagesgenau mitteilen.

Europäischer Zahlungsbefehl

Wenn sich Ihr Schuldner ins europäische Ausland abgesetzt hat, nutzen wir den europäischen Zahlungsbefehl. So kommen Sie auch an Ihre Schuldner im Ausland heran.

EU – weite Zwangsvollstreckung

Mit dem 10.01.2015 wird die grenzüberschreitende Zwangsvollstreckung in Europa wesentlich einfacher, kostengünstiger und schneller auf Grund der EU – Verordnung Nr. 1215/2012.

So sind grundsätzlich Vollstreckungstitel aus einem EU – Mitgliedstaat auch in anderen EU – Staaten vollstreckbar; das bisher erforderliche Exequaturverfahren entfällt.