Internationales Familienrecht

Was ist internationales Familienrecht?

In Zeiten der Globalisierung und wachsenden Mobilität gewinnt das internationale Familienrecht zunehmend an Bedeutung. Internationales Familienrecht bezeichnet familienrechtliche Sachverhalte mit Berührung zum Ausland. In Deutschland hat bereits jede 4. Ehe Auslandsbezug.

Die Berührung zum Ausland kann insbesondere durch folgende Tatsachen entstehen:

  • unterschiedliche Staatsangehörigkeit der Beteiligten
  • Eheschließung, Geburt oder gewöhnlicher Aufenthaltsort eines Beteiligten im Ausland
  • Verlegung des gewöhnlichen Aufenthaltsorts eines Beteiligten in das In- oder Ausland
  • Scheidung im Ausland
  • Vorlage eines ausländischen Behördenakts

Was ist besonders am internationalen Familienrecht?

Wegen der hierdurch verbundenen Kollision zwischen unterschiedlichen Rechtsordnungen der beteiligen Staaten, stellt sich bei Vorlage eines ausländischen Behördenaktes immer die Frage nach dessen Anerkennungsfähigkeit in Deutschland. Gerne prüfen wir dies für Sie.

Liegt dagegen kein oder kein anerkennungsfähiger ausländischer Behördenakt vor, muss bevor die jeweilige Sachfrage (bspw. Scheidungsvoraussetzungen) beantwortet werden kann, zunächst stets die Vorfrage nach dem anwendbaren Recht beantwortet werden – also die Frage nach derjenigen Rechtsordnung (deutsche oder ausländische Rechtsordnung), welche im konkreten Fall zur Anwendung kommt, und dann die jeweilige Sachfrage beantwortet.

Die Vorfrage nach dem anwendbaren Recht wird durch das Kollisionsrecht (IPR) geregelt. Das Kollisionsrecht ist seinerseits wiederum mit dem internationalen Prozessrechts verknüpft – insbesondere mit der internationalen Zuständigkeit.

Für Mandate mit Auslandsbezug müssen wir daher neben den rein nationalen Vorschriften auch vor allem EU-Vorschriften und Regelungen aus internationalen Abkommen beachten.

Da Nachweise im In- und Ausland regelmäßig durch öffentliche Urkunden zu erbringen sind, müssen wir auch die Rechtsvorschriften über den internationalen Urkundsverkehrs – wie konsularische Legalisation – berücksichtigen.

Unsere Leistungen:

  • Prüfung des Kollisionsrecht zur Ermittlung des anwendbaren Rechts
  • Prüfung des internationalen Prozessrechts zur Ermittlung der Gerichtszuständigkeit
  • Prüfung der Anerkennungsfähigkeit ausländischer Urteile in Deutschland
  • Beratung, Prozessvertretung und Rechtsgutachten in Fällen mit Auslandsberührung

Warum sollten Sie uns beauftragen?

Hat Ihr Fall Auslandsbezug, ist Ihnen – wie Sie oben gesehen haben – allein mit dem deutschen Familienrecht nicht geholfen. Vorschriften der EU und aus internationalen Abkommen müssen wegen des Auslandsbezugs beachtet werden. Außerdem müssen Auslandsvorgänge und der Einfluss ausländischen Rechts berücksichtigt werden.

Genau hier setzen wir an:

  • wir haben das juristische Fachwissen im internationalen Familienrecht und im internationalen Urkundsverkehr
  • wir sind eine Kanzlei, die sich auf Fälle mit Berührung zum Ausland spezialisiert hat

 

 Typische Rechtsfragen des internationalen Familienrechts im Überblick:

  • Welches Recht findet Anwendung – deutsches oder ausländisches Recht?
  • Überleben wohlerworbene Rechte (Name, Sorgerecht, Vaterschaft) den Umzug über die Grenze oder tritt mit Grenzüberschreitung eines Beteiligten eine Änderung der Rechtslage ein?
  • Droht ein „hinkendes“ Rechtsverhältnis – wird ein bestimmter Rechtsvorgang in allen beteiligten Ländern als wirksam anerkannt, oder bleibt die Wirksamkeit auf einzelne Länder beschränkt, so dass dieser „hinkt“?
  • In welchem Land oder Ländern kann vor Gericht gezogen werden?
  • Sind ausländische Urteile im Inland anerkennungs- und vollstreckungsfähig, und umgekehrt?
  • Können familienrechtliche Erklärungen auch mit Wirkung für das Inland im Ausland abgegeben werden, und umgekehrt?
  • Bedürfen ausländische Urkunden einer konsularischen Legalisation, ist eine Apostille ausreichend, oder ist die Urkunde gar von jeglicher Förmlichkeit befreit?