Internationales Abstammungsrecht

Ist Ihr Kind im Ausland geboren worden, lebt Ihr Kind im Ausland oder besteht ein sonstiger Bezug zum Ausland und haben Sie Fragen zur rechtlichen Abstammung?

Wir beraten Sie gerne bei Fragen der rechtlichen Abstammung bei Auslandsbezug.

Wie bei einem rein nationalen Fall prüfen wir für Sie die Rechtslage Schritt für Schritt und beachten hierbei zusätzlich die Auslandsvorgänge und den Einfluss ausländischen Rechts.

Durch den Bezug zum Ausland können sich einerseits unerwartete Hindernisse ergeben, andererseits lassen sich gerade wegen des Bezugs zum Ausland unter Umständen auch neue Lösungswege für Ihr Rechtsproblem finden.

Zählt Ihr Fall zum internationalen Abstammungsrecht?

Ihr Fall zählt zum internationalen Abstammungsrecht, wenn

  • Ihr Kind im Ausland geboren wurde
  • Ihr Kind in Deutschland geboren wurde, wobei mindestens ein Elternteil Ausländer ist
  • Sie die Vaterschaft bei Auslandsbezug anfechten möchten
  • Sie die Vaterschaft bei Auslandsbezug anerkennen möchten
  • ein ausländisches Abstammungsurteil existiert
  • Sie im Ausland eine Leihmutterschaft durchführen
  • Sie im Ausland eine Co-Mutter- oder Co-Vaterschaft begründen

Unsere Leistungen:

  • Beratung und Prozessvertretung bei Abstammung mit Auslandsbezug
  • Prüfung der Anerkennungsfähigkeit ausländischer Behördenakte
  • Prüfung des Kollisionsrechts zur Ermittlung des anwendbaren Rechts
  • Prüfung des internationales Prozessrechts zur Ermittlung der Gerichtszuständigkeit

Warum sollten Sie uns beauftragen?

Hat Ihr Fall Auslandsbezug, ist Ihnen allein mit dem deutschen Familienrecht nicht geholfen. Vorschriften der EU und aus internationalen Abkommen müssen wegen des Auslandsbezugs beachtet werden. Darüber hinaus ist wegen des Auslandsbezug eine ganz zentrale Frage, welche Rechtsordnung überhaupt auf Ihren Fall Anwendung findet. Außerdem müssen Auslandsvorgänge und der Einfluss ausländischen Rechts berücksichtigt werden.

Genau hier setzen wir an:

  • wir haben das juristische Fachwissen im internationalen Abstammungsrecht
  • wir sind eine Kanzlei, die sich auf Fälle mit Berührung zum Ausland spezialisiert hat

Wie gehen wir wegen des Auslandsbezug vor?

Wir klären zunächst, ob ein ausländischer Behördenakt – bspw. ein Abstammungsurteil – auch in Deutschland rechtliche Wirkung entfaltet. Dazu prüfen wir dessen Anerkennungsfähigkeit.

Liegt (noch) kein anerkennungsfähiger ausländischer Behördenakt vor, gestaltet sich die rechtliche Prüfung umfangreicher. Wegen des Bezugs zum Ausland klären wir dann zunächst, welches Recht (inländisches oder ausländisches) überhaupt über die rechtliche Abstammungsfrage, die Voraussetzungen der Vaterschaftsanfechtung oder die Voraussetzungen der Anerkennung der Vaterschaft entscheidet.

Diese „Vorfrage“ nach dem anwendbaren Recht ermitteln wir mit Hilfe des Kollisionsrechts (IPR). Diesbezüglich müssen wir auch Vorschriften der EU und aus internationalen Abkommen beachten. Nachdem wir ermittelt haben, welche Rechtsordnung Anwendung findet,  prüfen wir dann erst die eigentliche Sachfrage – bspw. Voraussetzungen der Vaterschaftsanerkennung.

Ist ein Gerichtsverfahren durchzuführen, so müssen wir außerdem noch das internationale Prozessrecht prüfen, um zu ermitteln, in welchem Land ein Gerichtsverfahren durchgeführt werden kann.

Abstammung bei Auslandsbezug

Wegen des Auslandsbezug stehen Ihnen mehrere Rechtsordnungen zur Begründung einer rechtlichen Mutter- oder Vaterschaft offen. Hintergrund ist das Kindeswohl. Denn wenn die rechtliche Vater- oder Mutterschaft nach mehreren (deutsche und/oder ausländische) Rechtsordnungen begründet werden kann, erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, dass jedenfalls nach einer Rechtsordnung eine rechtliche Mutter oder ein rechtlicher Vater „herauskommt“. Problematisch wird es dann, wenn demnach unterschiedliche Personen als rechtlicher Vater bzw. rechtliche Mutter gelten. Gerne beraten wir Sie.

Möchten Sie Ihre Vaterschaft anfechten, stehen Ihnen wegen des Auslandsbezug ebenfalls mehrere Rechtsordnungen zur Verfügung. Sie können dann nach jeder Rechtsordnung die Vaterschaft anfechten, nach der Ihre Vaterschaft begründet wurde. Dadurch können Sie sich diejenige Rechtsordnung suchen, nach der die Anfechtungsvoraussetzungen weniger streng sind. Durch eine Anfechtung nach dem weniger strengeren Recht, wird zugleich Ihre Vaterschaft nach dem strengeren Recht beseitigt.

Besonders problematisch ist, wenn sich die rechtliche Abstammungsfrage in unterschiedlichen Ländern stellt. Denn dann besteht die Gefahr, dass in jedem Land die rechtliche Abstammungsfrage anders beurteilt wird.