Glücksspiel online

Vorsicht ist beim Glücksspiel geboten. Im Internet, per Mausklick, ist für manche Zocker die Hemmschwelle besonders gering. Daher wurde die Spielbanken-Erlaubnis für einen online-Betreiber mit Sitz in Wiesbaden mit der behördlichen Auflage versehen, dass jeder Spieler vor dem Spiel ein Limit setzen muss.

Die software des Spielbankbetreibers setzte allerdings diese Auflage nicht um
und ermöglichte die Spieleröffnung ohne Limit. Der Spieler konnte dennoch seinen Verlust von 4000.- € nicht zurück verlangen. Der Spielvertrag sei wirksam und auch nicht sittenwidrig; auch das Betreiben eines strafbaren unerlaubten Glücksspiels sei zu verneinen (BGH, Urteil vom 03.04.2008). – Und das alles, obwohl gegen die behördliche Limit-Auflage verstoßen wurde!