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Mandatsvereinbarung
Zwischen.....................................................................................................
und Rechsanwälten Modl & Gohle, Humboldtstr. 23, 81543 München
in Sachen ............................................./.....................................................
wegen.........................................................................................................
- Das Mandat beginnt, sobald die Anwälte es mündlich oder schriftlich angenommen haben; es endet, wenn der Mandant es schriftlich kündigt, die Anwälte es niederlegen oder die Sache erledigt ist.
- Kosten-, Auslagen-, oder sonstige Erstattungsansprüche des Mandanten an die Gegenpartei, andere Personen oder an Behörden tritt der Mandant an die Anwälte ab, die die Abtretung annehmen. Sie dient der Sicherung etwaiger Ansprüche der Anwälte gegen den Mandanten.
- Die Anwälte sind beauftragt, dem Mandanten von allen Briefen, gerichtlichen Mitteilungen, Schriftsätzen etc. Kopien zu übersenden; soweit diese eigens angefertigt werden, vergütet sie der Mandant mit 0,50 € je Seite - unabhängig von ihrer Anzahl -; gleiches gilt für Anlagen zu Schriftsätzen und sonstigen Schreiben. Der Mandant wird Schreibversehen und andere inhaltliche Unrichtigkeiten / Unvollständigkeiten in diesen Schriftstücken den Anwälten unverzüglich mitteilen. Für den Fall der gerichtlichen Anordnung seines persönlichen Erscheinens informiert und beauftragt der Mandant die Anwälte umfassend gemäß § 141 Abs. 3 ZPO - allerdings insoweit vorbehaltlich der Annahme durch die Anwälte. Diese sind ferner beauftragt, Deckungskorrespondenz mit einer etwaigen Rechtsschutzversicherung des Mandanten zu führen; der Mandant vergütet dies als gesonderte Angelegenheit gemäß Nr. 2300 VV zum RVG. Die Anwälte sind ferner beauftragt, ihre Kostennoten unmittelbar der Rechtschutzversicherung des Mandanten, soweit diese eintrittspflichtig ist, zuzusenden.
- Die Anwälte sind verpflichtet, die Handakten sechs Monate lang ab Mandatsende aufzubewahren, nicht länger; für Aktenverlust durch Brand, Wasserschäden, Diebstahl oder ähnliche Vorkommnisse haften sie nicht, auch nicht für Folgeschäden daraus.
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Für telefonische Auskünfte haften die Anwälte nicht, auch nicht im Zusammenhang mit der Behandlung lediglich telefonisch mitgeteilter Anfragen und Erklärungen.
- Die Haftung für Berufsversehen der Anwälte ist bei einfacher Fahrlässigkeit begrenzt auf eine Schadenshöhe von maximal eine (1,0) Mio € je Versicherungsfall.
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In den vom Gesetz zugelassenen Fällen wird als Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle gegenseitigen Ansprüche aus dem Mandatsverhältnis München vereinbart. Für das Mandatsverhältnis gilt deutsches Recht.
- Diese Vereinbarung gilt auch für Mandatsverhältnisse und Aufträge, die bei Abschluß dieser Vereinbarung bereits bestanden oder später noch begründet werden.
- Sollten einzelne Teile dieser Vereinbarung rechtlich unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen dennoch wirksam. Die unwirksamen Vertragsbestimmungen werden durch diejenige zulässige Regelung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen am nächsten kommt.
| München, .................................... |
München, ..................................... |
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| Rechtsanwälte |
Mandant |
Anwaltskanzlei Modl & Coll. | Humboldtstraße 23, 81543 München | tel. 089 / 654 100, fax 089 / 654 155
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