Die Nebenkostenabrechnung führt oft zu Konflikten unter den Mietparteien. Das fängt schon bei der Frage an, ob der Mieter die Zusendung von Belegen oder Kopien davon verlangen kann oder ob er scih die Mühe machen muss, die Belege beim Vermieter einzusehen – und abzuschreiben.
Bei der Abrechnung der Betriebskosten (bei frei finanziertem Wohnraum) muss der Vermieter den Mieter über die Höhe der Nebenkosten informieren und diese auf Verlangen des Mieters auch belegen. Er kann – muss aber nicht – hierzu Kopien übersenden.

Der Vermieter kann den Mieter auch auf Einsicht in die Originale in seinen Räumen verweisen, selbst wenn der Mieter zugesagt hat, die Kosten für Kopien zu erstatten (BGH, Urteil vom 08.03.2006).