Mehrlingsrisiko bei Kinderwunschbehandlung:

Bei einem Ehepaar bestand langjähriger, unerfüllter Kinderwunsch. Mittels Laparoskopie festgestellte umfangreiche Verwachsungen an den Eileitern und Eierstöcken der Frau machten den Eintritt einer Spontanschwangerschaft unwahrscheinlich und daher eine künstliche Befruchtung (IVF) notwendig. Im Rahmen der IVF wurden 3 befruchtete Eizellen übertragen. Anschließend kam es aber zur Geburt von Vierlingen! Deswegen wurde dem Arzt ein Behandlungsfehler vorgeworfen – zu Unrecht, wie das OLG Frankfurt urteilte.
Die weitere Schwangerschaft war wider Erwarten höchstwahrscheinlich parallel zur IVF noch spontan eingetreten. Zwar wollte das Paar eine Schwangerschaft erzielen, aber nicht gleich Vierlinge! Hier hatte sich das Mehrlingsrisiko verwirklicht.

Wegen der ungewollten Vierlingschwangerschaft, die sehr stressig verlief und zu Frühgeburten führte, wollten die Eltern daher Schmerzensgeld von den Behandlern. Das Gericht versagte ihnen dies aber (OLG Frankfurt, Urteil vom 24.04.2001).

Ein Behandlungsfehler liege nicht vor. Außerdem sei das Patientenpaar über Behandlungsrisiken, auch das Mehrlingsrisiko, ausreichend aufgeklärt worden durch Überreichung der Praxisbroschüre zur IVF-Behandlung und zusätzlich im Rahmen von Aufklärungsgesprächen vor einzelnen Behandlungsmaßnahmen.

Üblicher Weise werden in der Praxis der Kinderwunschbehandlung mehrere Eizellen punktiert, befruchtet und auch mehr als 1 befruchtete Eizelle transferiert, um die Erfolgsaussichten der Behandlung zu erhöhen. Im „Durchschnittsfall“ entwickeln sich auch nicht alle transferierten Eizellen weiter.

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