Verkehrsrecht – Verkehrsunfall – Schadensregulierung

Wenn Sie Sind Sie als Eigentümer oder Halter oder Fahrer eines Kfz, als Fahrradfahrer oder als Fußgänger in  einen Verkehrsunfall verwickelt worden sind, helfen wir Ihnen im Verkehrsrecht weiter und sorgen für eine schnelle Schadensregulierung.

Dann helfen wir Ihnen gerne, dass Sie so schnell wie möglich Ihren gesamten Schaden ersetzt bekommen – Reparaturkosten, Kosten für einen Mietwagen oder  Nutzungsausfallschaden, natürlich auch Schmerzensgeld bei einem Personenschaden und vieles mehr.

Bedenken Sie, dass in der Regel die beteiligten Versicherungen versuchen, den zu ersetzenden Schaden auf Ihre Kosten so gering wie möglich zu halten. Sie sollten daher die Regulierung Ihres Unfallschadens nicht der gegnerischen Versicherung alleine überlassen!

Daher sollten Sie frühzeitig einen Anwalt einschalten und auch die Auswahl des Schadengutachters nicht der Versicherung überlassen, sondern einen Gutachter Ihrer Wahl einschalten. Aufgrund unserer Praxiserfahrung können wir Ihnen Gutachter benennen.

Unsere Anwaltsgebühren und die Kosten für ein Schadengutachten muss Ihnen im Haftungsfall Ihr Unfallgegner erstatten, denn beides sind erstattungspflichtige Schadenpositionen.

Unsere Leistungen:

  • Prüfung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen den gegnerischen Halter, Fahrer und Versicherer
  • ggf. Prüfung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen Ihre Kaskoversicherung
  • Strafanzeige bei Körperschäden
  • Abwehr der Ansprüche Ihres Unfallgegners

Warum sollten Sie uns beauftragen?

  • wir haben das juristische Fachwissen
  • durch uns sprechen Sie mit Ihren Gegnern und der Versicherung auf Augenhöhe
  • wir vertreten Sie und stellen daher sicher, dass Ihre Rechte vollständig gewahrt werden
  • wir übernehmen den „Papierkram“ mit Ihrem Gegner und der Versicherung

Wie verhalten Sie sich nach dem Unfall?

Sichern Sie auf alle Fälle sämtliche Beweismittel:

  • Fertigen Sie Fotos
  • Notieren Sie Namen und Anschrift von Unfallzeugen
  • Fertigen Sie ein Tatprotokoll und lassen nach Möglichkeit den Tathergang von den anderen Beteiligten unterschreiben
  • Fertigen Sie ein Gedächtnisprotokoll zum Unfallhergang
  • Sammeln Sie Belege Ihrer unfallbedingten Ausgaben

Lassen Sie keinesfalls den Schaden reparieren, ohne dass die Haftungsfrage geklärt ist oder ein Gutachten zum Hergang des Unfalls vorliegt; auch muss Ihr Unfallschaden umfassend dokumentiert sein. Denn nach einer Reparatur ist die Rekonstruktion schwierig oder unmöglich. Bedenken Sie, dass Sie als Geschädigter grundsätzlich die Beweislast haben!

Schadensersatz – was können Sie verlangen ?

Bei einem Sachschaden kommen insbesondere die folgenden Schadenpositionen in Betracht:

  • Fahrzeugschaden (Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungswert)
  • Gutachterkosten
  • Abschleppkosten und Standgebühren
  • Wertminderung Ihres verunfallten Fahrzeuges durch den Unfall
  • Entschädigung für den Nutzungsausfall Ihres Fahrzeuges z.B. während der Reparatur
  • Kosten für einen Ersatzmietfahrzeug
  • Auslagenerstattung für Porto, Telefon und sonstigen Aufwand
  • Anwaltskosten

Wenn Sie selbst verletzt wurden, also ein Körperschaden vorliegt, können insbesondere noch folgende Schadenpositionen in Betracht kommen:

  • Schmerzensgeld
  • Behandlungskosten – bei privat Versicherten, ansonsten ggf. Eigenanteile
  • vermehrte Bedürfnisse für z.B. medizinische Hilfsmittel
  • Kosten für Haushaltsführung
  • Entgangener Verdienst –  z.B. bei Selbstständigen

Wer trägt unserer Gebühren?

Tragen Sie an den Unfall keine Schuld, hat Ihr Gegner Ihnen unser Honorar zu erstatten. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, sind Sie im Deckungsfall frei vom Kostenrisiko. Denn dann übernimmt diese unser Honorar. Hier erfahren Sie mehr zu unseren Kosten.