Versicherungsrecht:

Wir beraten Sie im Versicherungsrecht.

Außer Krankheit sind selbstverständlich viele andere Risiken versicherbar. Für einige Bereiche besteht sogar eine gesetzliche Pflicht zur Unterhaltung einer Versicherung (so z.B. berufliche Haftpflichtversicherungen oder KFZ-Haftpflichtversicherung). In anderen Fällen sind Sie jedenfalls gut beraten, sich gegen Risiken und deren Schadensfolgen mittels Versicherung wirtschaftlich abzusichern.

Versicherungsschutz ist nicht kostenlos. Dafür zahlen Sie angemessene Versicherungsbeiträge – und erwarten im Versicherungsfall angemessene Leistung. Mit dem Beitragsaufkommen der Versichertengemeinschaft muss die Versicherung sorgfältig haushalten. Hieraus finanziert sie die Leistungen an ihre Versicherungsnehmer im Versicherungs- bzw. Schadensfalle.

Ist ein Schadenfall eingetreten und will Ihre Versicherung dafür nicht eintreten? Oder leistet die Versicherung nach Ihrer Einschätzung zu wenig? Besteht im Zusammenhang mit Neuabschluss oder Änderung einer bestehenden Versicherung Beratungsbedarf? Bestehen sonstige vertragsrechtliche Meinungsverschiedenheiten zwischen Ihnen und Ihrer Versicherung? Hat Ihre Versicherung den Vertrag gegen Ihren Willen beendet, z.B. gekündigt, und wollen Sie die Wirksamkeit der Vertragsbeendigung überprüfen?

Unsere Leistungen:

  • Beratung bei Neuabschluss oder Änderung Ihrer Versicherung
  • Prüfung der AVB (Allgemeine Versicherungsbedingungen) und TB (Tarifbedingungen)
  • anwaltliche Vertretung außergerichtlich und gerichtlich in vertragsrechtlichen Streitigkeiten (einseitige Vertragsanpassung, Kündigung, Anfechtung, Risikoauschluss, Risikozuschlag)
  • …. und in leistungsrechtlichen Streitigkeiten (z.B. Zahlung der Versicherungsleistung).

 

Sie haben z.B. Fragen zu oder Meinungsverschiedenheiten mit einer der folgenden Versicherungen:

 

  • Haftpflichtversicherung – privat, beruflich, Gebäude
  • KFZ – Vollkasko, Teilkasko
  • Hausrat
  • Gebäudesachversicherung
  • Lebensversicherung
  • Unfallversicherung, Invalidität, Berufsunfähigkeit
  • Krankenversicherung (siehe gesonderte Seite!)
  • Rechtsschutzversicherung

 

Wir haben die Antworten für Sie und beraten oder vertreten Sie anwaltlich.

Warum sollten Sie uns beauftragen?

Wenn es um Differenzen mit Ihrer Versicherung geht, haben Sie es mit geschulten Fachabteilungen zu tun, die nichts anderes tun, als tagtäglich Leistungsansprüche zu prüfen oder vertragsrechtliche Probleme zu bearbeiten. Sie sind vermutlich kein Jurist und schon gar nicht ein „Versicherungsrechtler“. Dann sollten Sie die Auseinandersetzung nicht mit unterlegenen Mitteln sondern in „Waffengleichheit“ führen. Ein fachkundiger Anwalt an Ihrer Seite bringt die verlorene Waffengleichheit wieder ins Lot.

Wir, Rechtsanwälte Modl & Coll., sind seit Jahrzehnten auf dem Gebiet des Versicherungsrechts anwaltlich tätig. Wir sind den Versicherungen gewachsen.

Im Schadensfall haben Sie oft genug schon mit den tatsächlichen Umständen, Schadensfolgen, Reparatur etc. zu tun – dafür halten Sie sich den Rücken frei, wenn Sie mit der juristischen Schadensregulierung einen kompetenten Anwalt beauftragen.

Sofern der Schädigung eine unerlaubte Handlung oder eine Vertragsverletzung zu Grunde liegt, muss der Schädiger bzw. seine Versicherung auch für Ihre Anwaltskosten aufkommen. Das gleiche gilt, wenn Sie gegenüber Ihrer Versicheurng einen Leistungsanspruch geltend machen und Ihre Versicherung mit dessen Regulierung in Verzug war.