Vertragsrecht

In Ihrem Leben schließen Sie unzählige Verträge, beim Notar, schriftlich, mündlich, telefonisch oder im Internet. Vertragsstreitigkeiten zählen daher zu den häufigsten überhaupt. Daher ist das Vertragsrecht eines unserer Kerngebiete.

Ob Dienstvertrag, Kaufvertrag, Mietvertrag, Reisevertrag, Werkvertrag oder ein neu gestalteter Vertragstypus – wir bieten Ihnen eine umfassende Beratung und Vertretung im Vertragsrecht an. Denn die Grundstruktur des Vertragsrecht ist im Kern aller Vertragstypen immer gleich. Aufgrund unserer langjährigen Praxiserfahrung sind wir darüber hinaus mit den Details der einzelnen Vertragstypen vertraut, weshalb Sie bei jeder Vertragsstreitigkeit von uns stets eine zielführende, auf Ihren speziellen Fall zugeschnittene Rechtsberatung erwarten können.

Auch wenn der Vertrag Auslandsbezug hat, können wir Sie dank unserer Kenntnisse im IPR (internationales Privatrecht) unterstützen. In Zeiten der Globalisierung und des Internets werden Auslandsbezüge immer häufiger. Ein solcher Auslandsbezug ist z.B. schon gegeben, wenn eine der Vertragsparteien im Ausland wohnt oder firmiert oder der Vertrag im Ausland geschlossen wird oder in einer Fremdsprache abgefasst wird.

Dann kann neben dem deutschen Recht auch das ausländische Ortsrecht eine Rolle spielen! Dies gilt nicht nur für Sie als Händler, der z.B. sein Schuhsortiment aus Italien bezieht, sondern auch für Sie als Verbraucher. Schon ein Klick im Internet kann genügen. Wussten Sie, dass Amazon in Nr. 10 seiner AGB (Amazon Eu Sarl) die Geltung luxemburgischen Rechts für Direkteinkäufe festlegt?

Unsere Leistungen:

  • vor Vertragsschluss: Vertragsentwurf nach Ihren Wünschen oder Prüfung eines Ihnen zur Annahme vorgelegten Vertrags
  • AGB-Prüfung (Allgemeine Geschäftsbedingungen)
  • bei Mängeln oder Gewährleistungsfällen: Beratung, Durchsetzung Ihrer Rechte oder Abwehr
  • bei Vertragsverletzung: Beratung, Durchsetzung von Schadensersatz oder Abwehr
  • Vertragsbeendigung: Beratung, Durchsetzung der Vertragsbeendigung oder Abwehr
  • Beratung und Vertretung im Vertragsrecht mit Auslandsbezug

Warum sollten Sie uns beauftragen? – Vor Vertragsschluss und bei Vertragsstreitigkeiten

Bevor Sie einen Vertrag selbst aufsetzen, sollten Sie umfassend über die Tragweite und die gesetzlichen Vorschriften, die für das beabsichtigte Geschäft einschlägig sind, im Bilde sein! Ist dies nicht der Fall, sollten Sie sich rechtlich umfassend beraten lassen und den Vertragsentwurf u.U. besser Ihrem rechtskundigen Berater überlassen.

Das Gleiche gilt, wenn Ihnen ein Vertrag zur Unterschrift vorgelegt wird. Oft ist Ihr Vertragspartner ein „Profi“, der in seinem Geschäftsbereich laufend Verträge abschließt. Dann können Sie davon ausgehen, dass der Ihnen vorgelegte Text vorrangig seine Interessenlage berücksichtigt – diese kann aber zu Ihrem Interesse gegenläufig sein!  Auch dann heißt es: Vertragsinhalt genau prüfen und ggf. nachverhandeln!

Denn

„pacta sunt servanda“.

Das heißt: einmal geschlossene Verträge sind grundsätzlich einzuhalten.

Oder mit anderen Worten: Unterschrift ist Unterschrift. Vorher kann über den Vertragsinhalt noch verhandelt werden, nachher sind Sie aber an den Vertrag gebunden.

 

Auch der beste Vertrag kann freilich nicht ausschließen, dass es nachher doch zum Streit kommt. Er gibt Ihnen aber für die Auseinandersetzung mit der Gegenseite eine gute Ausgangsposition.

Sie können es nicht verhindern, dass sich Ihr Vertragspartner nicht an seine Vertragspflichten hält. Dann müssen Sie bei ihm Ihre gesetzlichen und vertraglichen Rechte und Ansprüche durchsetzen oder sich gegen vertragswidrige Handlungen Ihres Vertragspartners zur Wehr setzen. Mit anwaltlicher Unterstützung kommen Sie schneller ans Ziel.