Formulare im Rahmen des Mandats

Auf unserer Seite Formulare Mandat halten wir für Sie wichtige Formulare zum Download und Ausdruck (pdf-Format) bereit.

In Angelegenheiten, die über eine mündliche oder schriftliche Erstberatung, ein Rechtsgutachten oder die Prüfung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels hinausgehen, benötigen wir zur Vollständigkeit unserer physischen Handakte die folgenden Formulare, von Ihnen unterzeichnet:

und bei Angelegenheiten, in denen die Anwaltsgebühren in gesetzlicher Höhe auf der Basis des Gegenstandswertes abzurechnen sind auch

  • Hinweis gemäß § 49 b Abs. 5 BRAO  zur Abrechnung der Anwaltsgebühren in gesetzlicher Höhe auf der Basis des Gegenstandswerts ( gilt bei zivil- und verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten – gilt nicht bei Strafsachen, Bußgeld / Ordnungswidrigkeiten, sozialgerichtlichen Sachen).

Diese Formulare Mandat halten wir hier für Sie bereit. Bitte senden Sie uns diese Formulare – jeweils von Ihnen unterzeichnet – per Post, Fax oder eingescannt per E-Mail zu.

Zustandekommen des Mandats und Haftungsausschluss:

Das von Ihnen (telefonisch, in Textform oder persönlich) angetragene Mandat kommt erst dann und in dem Zeitpunkt zustande, wenn und in dem es von uns mündlich oder in Textform angenommen wird. Über die Annahme des von Ihnen angetragenen Mandats entscheiden wir unverzüglich.

Vor der Mandatsannahme bestehen für uns keinerlei haftungsrechtliche Verpflichtungen, auch nicht im Hinblick auf etwaige Fristen, z.B. für die Einlegung von Rechtsmitteln, Unterbrechung der Verjährung u.ä. Vor Mandatsannahme sind wir auch nicht verpflichtet, Sie auf einen Ihnen drohenden Rechtsnachteil durch bevorstehenden Fristablauf u.ä. hinzuweisen. Jedoch bleibt § 44 S.2 BRAO unberührt.

 

Weitere Formulare

Diese senden Sie uns bitte, soweit einschlägig oder nach Anforderung, vollständig ausgefüllt und unterschrieben im Falle Ihres Einverständnisses zu.

Damit wir im Rahmen unseres Mandats  Informationen Ihres Arztes erhalten, Einsicht in Ihre Patientenakte nehmen können, oder Ihr Arzt uns oder anderen Verfahrensbeteiligten Auskünfte erteilen oder als sachverständiger Zeuge auftreten kann, ist es erforderlich, dass Sie Ihren Arzt von der ärztlichen Schweigepflicht entbinden. Dies betrifft z.B. Schadensersatz aus Körperverletzungen, Streitsachen mit Krankenversicherungen, AU- oder BU- Sachen, Schwerbehindertenangelegenheiten.