Krankenversicherungsrecht – PKV

Ein Schwerpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit liegt im privaten Krankenversicherungsrecht (PKV).

Die Versicherer – wie z.B. DKV AG, Central AG, HUK AG – werben im Vorfeld gerne mit „Premium-Versicherungsschutz“; ihre Tarife nennen sie vollmundig „Top“ oder „Premium“ oder „Optimal“. Sie wollen sich damit von der GKV (gesetzliche Krankenversicherung) qualitativ abheben. Im Umgang mit einem Leistungsantrag ihres VN (Versicherungsnehmer) verhalten sie sich jedoch bisweilen „wenig premium“.

Hat Ihre Versicherung die Zahlung in einem Leistungsfall mit der Begründung abgelehnt, dass die Voraussetzungen des Versicherungsfalls nicht vorliegen, Vorvertraglichkeit besteht oder das einschlägige Risiko in Ihrem Fall nicht versichert ist?

Oder nahm Ihre Versicherung eine einseitige Vertragsanpassung vor (Anfechtung, Kündigung, Risikozuschlag, Risikoausschluss), mit der Sie nicht einverstanden sind?

Die Anwaltskanzlei Modl & Coll. berät Sie umfassend in Fragen der PKV.

Unsere Leistungen:

  • Beratung bei Neuabschluss oder Änderung Ihrer PKV – Risikozuschlag, Versicherungsumfang
  • Prüfung Ihrer AVB (Allgemeine Versicherungsbedingungen) und Ihrer TB (Tarifbedingungen)
  • Vertretung in leistunsgrechtlichen Streitigkeiten (Kostenerstattung bzw. Kostenübernahme für geplante Behandlung)
  • Spezialgebiet künstliche Befruchtung: IVF-Kostenübernahme – www.kinderwunsch-anwalt.de
  • Vertretung in vertragsrechtlichen Auseinandersetzungen (Anfechtung, Kündigung, einseitige Vertragsanpassung, Risikoausschluss, Risikozuschlag, Gesundheitsfragen)

 

Warum sollten Sie uns beauftragen?

Bedenken Sie, dass Sie es mit geschulten Fachabteilungen eines Wirtschaftsunternehmens zu tun haben, die tagtäglich nichts anderes tun als Leistungsanträge oder Vertragsfragen zu bearbeiten. In der Regel sind diese Fachabteilungen Ihnen daher in der Versicherungspraxis überlegen.

Im Falle einer Meinungsverschiedenheit sollten Sie daher rasch Waffengleichheit für die anstehende Diskussion herstellen: beauftragen Sie einen kompetenten Anwalt mit Ihrer anwaltlichen Vertretung.

Aufgrund der über 30-jährigen Tätigkeit von RA Hans Modl im privaten Krankenversicherungsrecht sind wir mit dem Argumentationsmuster und der Taktik der Versicherer bestens vertraut.

Nach unseren Erfahrungen wird die geschuldete Kostenübernahme häufig mit folgenden Einwänden unberechtigt hinausgezögert oder abgelehnt:

  • Einwand der Vorvertraglichkeit
  • Einwand unrichtiger oder unvollständiger Angaben im Versicherungsantrag
  • wiederholte, lange Fragenkataloge zur Befundlage  und Hinausschieben der Leistungszusage
  • Bestreiten des Vorliegens einer Krankheit
  • Bestreiten des Vorliegens einer Heilbehandlung (z.B. Alternative Medizin)
  • Bestreiten der Notwendigkeit der Behandlung (z.B. zu teuer, billigere Alternative)
  • Bestreiten der Höhe einzelner Aufwendungen

Wir können für Sie beurteilen, was von diesen Einwänden zu halten ist und wie Sie darauf am Besten reagieren.

Wenn Ihre PKV die Kostenübernahme zu Unrecht verweigert, sollten Sie daher nicht zögern, sich alsbald anwaltlicher Hilfe zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche zu bedienen. Sie brauchen nicht in Sorge zu sein: wegen eines derartigen Leistungsstreits kann der Versicherer Ihnen nicht den Vertrag kündigen!

Im Krankheitsfall sollten Sie sich auf Ihre Behandlung und Ihre Genesung konzentrieren. Halten Sie sich dafür den Rücken frei! Belasten Sie sich nicht zusätzlich mit einem allein geführten Streit mit Ihrer Versicherung.

Nach unseren Erfahrungen ist es selten zielführend – immer aber für Sie lästig bis zermürbend! – mit dem Versicherer selbst über die strittige Leistungserbringung zu korrespondieren, wenn er einmal abgelehnt hat oder sich nicht festlegen will. Rascher ans Ziel kommen Sie in solchen Fällen mit anwaltlicher Unterstützung!