Kostenübernahme Kinderwunschbehandlung – besuchen Sie unsere Spezialseite www.kinderwunsch-anwalt.de!

Paare mit unerfülltem Kinderwunsch benötigen ärztliche Behandlung ihrer Erkrankung. Dafür gibt es allein in Deutschland mehr als 100 spezialisierte Kinderwunsch Zentren mit hoch qualifizierten Ärzten auf dem Fachgebiet der Reproduktionsmedizin. Die medizinische Behandlung der eingeschränkten Fertilität ist das vorrangige und primäre Thema.

Daneben ist oft die Kostenübernahme für derartige Behandlungen streitig. Neben der Behandlung, die für das Kinderwunschpaar schon Stress genug ist, entsteht zusätzlicher Ärger bei der Auseinandersetzung mit den in Frage kommenden Kostenträgern der Behandlung, das sind – je nach Versicherungsverhältnissen – z.B. PKV (Private Krankenversicherung) oder GKV (Gesetzliche Krankenversicherung) oder Beihilfe oder Heilfürsorge (Polizei und Soldaten).

Hier ist juristische Unterstützung gefragt oder angesagt. Dafür sind wir zuständig!

Rechtsanwalt Hans Modl ist auf diesem Rechtsgebiet bereits seit 1984 anwaltlich tätig.

 

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Für Sie und Ihre Ärzte steht die Therapie und das Behandlungsziel im Vordergrund. Für die Kostenträger der Behandlung dreht sich dagegen alles um die Frage „Sind wir dafür eintrittspflichtig“? Die unterschiedliche Interessenslage programmiert Konflikte vor!

Die Diskussion mit der Versicherung kann oft länger dauern als die Behandlung selbst. Dafür sollten Sie gerüstet sein! Führen Sie die Auseinandersetzung nicht selbst, wenn die Versicherung abgelehnt hat oder eine Kostenzusage nach Ihrer Anfrage oder die Kostenerstattung nach Ihrem Leistungsantrag unnötig oder über Gebühr lange verzögert. Holen Sie sich anwaltliche Unterstützung, denn Sie haben es auf der Seite der Versicherung mit geschulten Fachabteilungen zu tun.

Sie sollten bereits vor Eintritt der Auseinandersetzung mit Ihrer Krankenversicherung über eine Rechtsschutzversicherung verfügen! So wie die Krankenversicherung das Krankheitsrisiko abdeckt (oder zumindest abdecken soll), so deckt die Rechtsschutzversicherung im Streitfall Ihr Kostenrisiko (bezüglich der Rechtsverfolgungskosten).

Bei einem Neuabschluss beachten Sie bitte eventuelle Wartefristen!