Internationale Eheschließung

Internationale Eheschließung wir beraten Sie.

Möchten Sie in Deutschland heiraten, wobei Ihr(e) Verlobte(r) ausländische(r) Staatsbürger ist? Waren Sie bereits beim Standesamt und es wurde Ihnen nur erzählt, wie kompliziert alles sei?

International in Deutschland zu heiraten, erscheint nur auf den ersten Blick kompliziert.

Wir beraten Sie gerne und helfen Ihnen bei der Durchführung Ihrer internationalen Eheschließung.

Vorab: Nicht in jedem Fall ist eine Eheschließung in Dänemark sinnvoll. Gerne prüfen wir Ihren Fall.

Warum sollten Sie uns beauftragen?

Hat Ihr Fall Auslandsbezug, ist Ihnen allein mit dem deutschen Familienrecht nicht geholfen. Bei einer internationalen Eheschließung treffen unterschiedliche Rechtsgebiete – internationales Eherecht, Eheschließungsverfahrensrecht, internationales Urkundsrecht und öffentliches Ausländerrecht – zusammen.

Genau hier setzen wir an:

  • wir haben das juristische Fachwissen im internationalen Eheschließungs- und im Ausländerrecht
  • wir sind eine Kanzlei, die sich auf Fälle mit Berührung zum Ausland spezialisiert hat

 

Wir prüfen daher das internationales Eherecht, Eheschließungsverfahrensrecht, internationales Urkundsrecht und öffentliches Ausländerrecht Schritt für Schritt und beachten hierbei den besonderen internationalen Bezug, um Ihr Rechtsproblem zu lösen.

Wir beraten Sie insbesondere zu  folgenden Fragen:

Bildung Ihres Ehenamens
bei Eheschließung im Inland:
  • Kann sich der ausländische Verlobte bei der standesamtlichen Anmeldung zur Eheschließung vertreten lassen und unter welchen Voraussetzungen?
  • Bedarf der ausländische Verlobte ein Visum zur Einreise?
  • Kann der ausländische Verlobte, der ohne Visum einreisen darf, eine später benötigte Aufenthaltserlaubnis nach der Eheschließung ohne erneuter Ausreise auch unmittelbar in Deutschland einholen?
  • Ist für den ausländischen Verlobten ein Ehefähigkeitszeugnis seines Heimatlandes beizubringen und unter welchen Voraussetzungen kann hiervon befreit werden?
  • Kann zur Eheschließung auch in eine ausländisches Konsulat ausgewichen werden?
  • Bedürfen ausländische Urkunden der konsularischen Legalisation, ist eine Apostille ausreichend, oder sind die Urkunden von jeder Förmlichkeit befreit?
  • Ist die im Inland geschlossene Ehe auch im Heimatland des/der ausländischen Verlobten zu registrieren?
  • bei Vorehe: ist ein ausländisches Scheidungsurteil anerkenngungsfähig?
bei Eheschließung im Ausland:
  • Ist eine im Ausland geschlossene Ehe auch in Deutschland wirksam?
  • Ist die Beurkundung der im Ausland geschlossene Ehe im deutschen Personenstandsregister erforderlich?
  • Benötigt ein deutscher Verlobter ein deutsches Ehefähigkeitszeugnis im Ausland?