Seit ihrer Gründung ist unsere Anwaltskanzlei überwiegend im Zivilrecht tätig. Zu den Schwerpunkten im Zivilrecht gehören das Haftungs- und Schadensrecht, das Versicherungsrecht und das Vertragsrecht. In Zeiten schlechter Zahlungsmoral sind wir auf vielfachen Wunsch unserer Mandanten langjährig im Bereich Inkasso und Zwangsvollstreckung tätig.

Insbesondere in Versicherungssachen, allgemeinen Haftungs- und Arzthaftungssachen werden Sie von RA Hans Modl beraten, der sich seit 1982 in diese Gebiete vertieft hat. RA Felix Modl ist in diesen Bereichen unterstützend tätig. RA Hans Modl ist daneben auf Gebieten des Vertragsrechts und Medizin- und Gesundheitsrechts tätig sowie im Krankenversicherungsrecht (PKV, GKV, Beihilfe) und Schwerbehindertenrecht.

Ein spezieller Schwerpunkt unserer Kanzlei liegt in Fällen mit Berührung zum Ausland, also im IPR (internationales Privatrecht). In einer Zeit der stetig zunehmenden weltweiten Vernetzung sehen wir Rechtsfragen mit Auslandsbezug als neue Herausforderung, die wir gerne annehmen. Hier konzentrieren wir uns vor allem auf das (internationale) Fluggastrecht und das internationale Familienrecht, sowie speziell hiermit verknüpfte Fragestellungen des Staatsangehörigkeits- und des Ausländerrechts. Fälle mit Auslandsbezug sind eine Kernkompetenz von RA Felix Modl, der diese fachliche Ausrichtung während des Studiums begonnen und in der Referendarausbildung konsequent fortgeführt hat. Praxiserfahrung auf diesem Gebiet hat RA Felix Modl insbesondere während einer Auslandsstation bei einer deutsch-brasilianischen Anwaltskanzlei in Brasilien gesammelt.

RA Wolfgang Gohle war seit 1983 neben dem Haftungsrecht vor allem im Familien- und Mietrecht tätig. In diesen Bereichen wird er ebenfalls von RA Felix Modl unterstützt. Zudem und in den letzten Jahren verstärkt widmet sich RA Wolfgang Gohle dem Gewerbe- und Steuerrecht. RA W. Gohle schied leider aus gesundheitlichen Gründen 2015 aus.