Radfahrer ohne Licht und Reflektoren – Mitverschulden
Ein Omnibus, der links abbog, übersah einen entgegenkommenden Radfahrer. In
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Der Zebrastreifen gemäß § 26 StVO ist für Fußgänger und
Ein Autofahrer verschuldete einen Unfall mit einem Radfahrer, der ohne
StVO Zeichen 240 gemeinsamer Rad- und Fußweg: Auf einem gemeinsamen
Auch bei getrennten Rad- und Fußwegen, mit StVO Zeichen 241