Hauskauf – verschwiegener Selbstmord im verkauften Haus ist Anfechtungsgrund wg. arglistiger Täuschung, § 123 BGB Probleme gab es bei einem Hauskauf in Spanien. Über einen Tags: Anfechtung, Anwalt München, Hauskauf, Immobilienkauf, Kaufrecht, Mangel, Rechtsanwälte Modl & Coll. München, Rechtstipps, Selbstmord, Vertragsrecht|