Schaden durch umgestürzten Grenzbaum – vertikales Eigentum
Schaden durch umgestürzten Grenzbaum Bäume halten sich bisweilen nicht an
Schaden durch umgestürzten Grenzbaum Bäume halten sich bisweilen nicht an
Ein Grundeigentümer musste gemäß § 906 BGB Ersatz für den