Durch amtliche Beschlagnahme wurde “Charly”, ein 8 Jahre alter, kranker und artwidrig gehaltener Schimpanse seiner privaten Eigentümerin, einer Sozialhilfeempfängerin ohne festen Wohnsitz, weggenommen. Diese hatte das Tier mit Medikamenten jahrelang ruhig gestellt und zuletzt mit einer Eisenkette am Heizkörper angekettet. Das verhaltensgestörte Tier hatte einen Rosenheimer Amtstierarzt angegriffen; das kranke Tier konnte in keinem Tierpark oder anderweitig untergebracht werden. Es musste daher leider eingeschläfert werden.
Die Einschläferung nahm unser Mandant, ein Münchner Tierarzt, vor. Prompt wollte die Eigentümerin für den Verlust ihres Kindes, wie sie Charly bezeichnete, von ihm Schadensersatz in Höhe von 30.000.- DM. Der wurde ihr aber vom OLG München (Urteil vom 04.07.1990) versagt: der Schimpanse hat keinen Marktpreis und ist nicht frei handelbar. Also hat der Verlust auch keinen Geldwert. Außerdem konnte die Eigentümerin nicht einmal darlegen, dass sie früher den Schimpansen rechtmäßig (unter Einhaltung der Artenschutz – und Zollbestimmungen) erworben hatte.