Schmerzensgeld soll den immateriellen Schaden ausgleichen. Es wird als einmalige Entschädigung oder/und als laufende Rente gezahlt. Eine Dynamisierung der Rente von Anfang an ist nicht möglich. Zulässig ist es aber unter engen Voraussetzungen, später eine Erhöhung und Anpassung der künftigen Rentenbeträge im Hinblick auf inzwischen stark gestiegene Lebenshaltungskosten zu verlangen. Wenn der Kostenindex für die Lebenshaltungskosten um mehr als 25 % gestiegen ist, kann eine Anpassung der künftigen Schmerzensgeldrente in Frage kommen (BGH, Urteil vom 15.05.2007).