Wohngebäudeversicherung – wann tritt sie ein?

Angeblich gut versichert – und im Schadensfall doch leer ausgegangen? Leider kommt das vor! Denn in der Wohngebäudeversicherung besteht kein “Rundum Schutz” für alle erdenklichen Schäden. Sind Schäden an der Einbauküche und einer Gartenmauer versichert?
seriengefertigte Einbauküche:

Da in den VGB (Allgemeine Wohngebäude-Versicherungsbedingungen) vom Versicherungsschutz nur Gebäude und Gebäudeteile erfasst werden, fallen Möbel nicht unter Versicherungsschutz (Abgrenzung zur Hausratversicherung!). Jedoch werden maßangefertigte Einbaumöbel als Gebäudeteil gewertet; diese sind dann im Rahmen der Gebäudesachversicherung geschützt. Bei einer seriengefertigten Einbauküche handelt es sich aber nicht um maßgefertigte Möbel, auch wenn die Einzelteile so zusammengestellt sind, dass sie genau in das Raummaß passen. Denn Serienmöbel sind nicht raumspezifisch geplant und hergestellt (OLG Saarbrücken, Urteil vom 19.10.2011). Dem Fall lagen die VGB 2000/2003 zu Grunde.

Gartenmauer:

Auch der Schaden an einer Gartenmauer (sturmbedingter Baumfall) ist in der Regel nicht von der Gebäudeversicherung gedeckt. Denn die Mauer ist kein Gebäude oder Gebäudeteil und auch kein Zubehör i.S. der VGB. Das gilt selbst dann, wenn die Gartenmauer mit dem Wohngebäude verbunden ist! Ausnahmsweise kommt ein Versicherungsschutz in Betracht, wenn die Mauer ausdrücklich im Versicherungsschein als mitversichert aufgeführt wird. Darauf muss aber der Versicherungsnehmer achten und hinwirken (OLG Koblenz, Urteil vom 23.09.2011). Auch in diesem Fall ging es um die VGB in der Fassung von 2000.