Mit den Anforderungen an eine sorgfältige zahnärztliche Behandlung hatte sich das OLG Oldenburg zu befassen. Ein Patient wollte eine Prothese. Nach dem Einsetzen des Zahnersatzes empfand der Patient eine Unverträglichkeit. – Hat der Zahnarzt einen Behandlungsfehler gemacht, weil er vorher keinen Allergietest durchführte?

Allergietest vor Anfertigen einer Prothese nötig?

Wenn im Einzelfall nicht besondere Umstände vorliegen, ist der Zahnarzt vor dem Einbringen eines Zahnersatzes nicht verpflichtet, Allergietests bei seinem Patienten durchzuführen. Dies gilt auch für die Verträglichkeit auf unterschiedliche Materialien. Galvanische Strömungen geringster Stärke wegen unterschiedlicher Materialien können dem Zahnarzt nicht als Behandlungsfehler angelastet werden (OLG Oldenburg, Urteil vom 28.02.2007).