Rückstufungsschaden in der Vollkaskoversicherung ist vom mitschuldigen Unfallgegner (anteilig) zu ersetzen
Der Rückstufungsschaden in der Vollkaskoversicherung gehört zum erstattungsfähigen Schaden aus
Der Rückstufungsschaden in der Vollkaskoversicherung gehört zum erstattungsfähigen Schaden aus