Beim Surfen im Internet kann man sich u. U. einen Dialer einfangen, ohne davon zunächst etwas zu merken. Das böse Erwachen kommt mit der nächsten Telefonrechnung. Die dadurch verursachten Mehrkosten muss man nach dieser BGH-Entscheidung nicht zahlen (Urteil vom 04.03.2004).
Der Netzbetreiber vorrangig und nicht der Telefonanschlussinhaber muss Vorkehrungen treffen, damit ein Dialer-Missbrauch verhindert wird. Er muss dafür sorgen, dass sein Kunde nicht Opfer eines unbefugt und unbemerkt eingeschmuggelten Dialers wird. Der Anschlussnutzer ist aber nur solange aus dem Schneider, wie er keine konkreten Hinweise auf den Dialer bzw. den damit verbundenen Missbrauch kennt oder kennen muss. Sobald er die manipulation bemerkt hat oder erkennen könnte, muss er selbst einen Missbrauch vermeiden.