Kinderwunsch – Behandlungskosten als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzbar!

Die Kosten für ärztliche Behandlungsmaßnahmen im Zusammenhang mit künstlicher Befruchtung (IVF, Insemination etc.) können unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastung steuermindernd gemäß § 33 EStG berücksichtigt werden. Kosten einer Kinderwunschbehandlung zählen grundsätzlich zu absetzbaren Heilbehandlungskosten.

Mehr zum Thema Kostenübernahme für Kinderwunschbehandlung durch Krankenkassen, Versicherungen etc. finden Sie auch bei uns – unter www.kinderwunsch-anwalt.de

Besuchen Sie unsere IVF-Spezialseite!