Kündigungsverbot, Schwangerschaft nach IVF – besteht Mutterschutz?

Schwangere Frauen genießen besonderen Mutterschutz.

So sieht § 9 MuSchG (Mutterschutzgesetz) zu Lasten des Arbeitgebers ein Kündigungsverbot gegenüber Schwangeren vor.

Nach einer IVF – Behandlung (künstliche Befruchtung) wurde streitig, ab welchem Zeitpunkt bzw. mit welchem Ereignis eine Schwangerschaft im Sinne des § 9 MuSchG vorliegt.

Das BAG entschied (Urteil vom 26.3.2015), dass es nicht auf die Nidation (Einnistung des Embryos in der Gebärmutter) sondern auf den Embryotransfer ankommt; mit diesem Moment liegt eine Schwangerschaft im Sinne der arbeitsrechtlcihen Kündigungsschutzes vor.