Hormontherapie bei vorzeitiger Menopause beihilfefähig

Eine 39jährige Frau litt an einer vorzeitigen Menopause mit den einschlägigen Beschwerden und Folgen (z.B. kardiovaskuläre und Osteoporose-Risiken). Deswegen unterzog sie sich einer Hormontherapie. Die Beihilfe Stuttgart wollte das ärztlich verordnete Hormonpräparat Cyclo-Progynova nicht bezahlen, weil es sich dabei um ein Mittel zur Empfängnisregelung handle, das in Baden-Württemberg nicht beihilfefähig sei. – Zu Unrecht:

Dieser Meinung der Beihilfestelle Stuttgart erteilte das VG Stuttgart (Urteil vom 17.05.2010) eine Absage. Bei vorzeitig eingetretener Menopause sei das Medikament sehr wohl als Gegenstand einer Krankenbehandlung beihilfefähig. Dies gelte etwa bis zu einem Alter von 50 – 52 Jahren. Etwa 1 % der Frauen in Deutschland leide an prämaturer (vorzeitiger) Menopause. Mit der Menopause gehen organische Beeinträchtigungen einher. Diese können durch die Hormontherapie behoben oder gelindert werden.