Schadensersatz auf künstliche Befruchtung – nach Unfall zeugungsunfähig wegen Querschnittslähmung:

Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall wurde ein Mann schwer verletzt. Er erlitt mehrere Wirbelbrüche und blieb querschnittgelähmt. Hierdurch verlor er auch seine Zeugungsfähigkeit. – gehören die Kosten einer künstlichen Befruchtung zum ersatzfähigen Unfallschaden?

Sachverhalt:

Um mit seiner Lebenspartnerin ein gemeinsames Kind zu bekommen, blieb als einzige Möglichkeit eine künstliche Befruchtung (IVF = in vitro Fertilisation), in diesem Fall kombiniert mit einer sogenannten ICSI-Maßnahme (Spermieninjektion) nach vorangegangener Hodenbiopsie zur künstlichen Entnahme von Sperma (TESE = testikuläre Spermienextraktion).

Die Versicherung der Unfallverursacherin hatte ihre Schadensersatzpflicht aus dem Unfall grundsätzlich anerkannt, wollte aber nicht für Kosten einer künstlichen Befruchtung aufkommen.

Urteil:

Das LG Stuttgart und auch das OLG Stuttgart (Urteil vom 21.07.2011 bzw. Beschluss vom 03.10.2011) verurteilten die Versicherung des Unfallverursachers zur Bezahlung dieser IVF-Behandlung. Der unfallbedingte Verlust der Zeugungsfähigkeit und eine Heilbehandlung, die diese Folge ausgleichen könne, gehören zum ersatzpflichtigen Schaden.

Ein Zusatzproblem lag hier noch darin, dass das Unfallopfer nicht verheiratet war und das Kassenrecht (§ 27 a SBG V) Leistungen für IVF-Behandlung nur für Ehepaare vorsieht. Auch gibt es nach Kassenrecht nur einen Zuschuss von 50 % für die Behandlung. Diese Einschränkungen könne aber die Versicherung im Rahmen des Unfallschadens und ihrer Haftung hierfür dem Geschädigten nicht entgegenhalten, so die Richter aus Stuttgart. Der unfallrechtliche Schadensbegriff sei nicht auf den kassenrechtlichen Leistungsumfang begrenzt und davon getrennt zu sehen.

Anmerkung:

Die Entscheidung ist im Einklang mit der übrigen schadensrechtlichen Rechtsprechung. Zur Behandlung von Unfallverletzungen dürfen Kassenpatienten notfalls auch privatärztliche Behandlung in Anspruch nehmen, wenn sie anders keine ärztliche Behandlung erlangen können.

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