Gesundheitsfragen im Krankenversicherungsantrag / Nichtangabe von landläufigen Kinderkrankheiten – kein Verlust des Versicherungsschutzes :
Wer bei Vertragsschluss die Gesundheitsfragen falsch oder unvollständig beantwortet, riskiert
Wer bei Vertragsschluss die Gesundheitsfragen falsch oder unvollständig beantwortet, riskiert
Versicherungsagent nimmt mündliche Antworten zu Gesundheitsfragen entgegen – Riskant! Der