Wohnmobilmiete – gilt für Gewährleistung Reiserecht oder Mietrecht?

Ein gemietetes Luxuswohnmobil erwies sich leider während einer Ferienreise in Südfrankreich in vielfacher Hinsicht als mangelhaft. Der enttäuschte Mieter wäre bei seiner – berechtigten – Schadensersatzklage besser weggekommen, wenn Reiserecht statt Mietvertragsrecht

zur Anwendung gekommen wäre (z.B. Schadensersatz für vertane Zeit und verlorene Urlaubsfreuden).

Das AG München meinte zur Wohnmobilmiete: es gilt “nur” Mietrecht, auch wenn der Urlauber mit dem Wohnmobil eine Campingreise (Fahren, Kochen, Wohnen, Übernachten etc.) durchführe (Urteil vom 29.04.1994). Der Vertragsinhalt liege mehr beim Mietrecht als im Reiserecht.

Anmerkung: Für den Fall einer Yacht-Charter entschied der BGH allerdings großzügiger (Urteil vom 29.06.1995) – nach den Umständen des Einzelfalles sei es denkbar, das kundenfreundlichere Reiserecht statt des allgemeinen Mietrechts anzuwenden !

Kritik: Was ist aber der Unterschied zwischen einem Wohnmobil zu Wasser und zu Lande ? Ist nicht Yacht-charter und Wohnmobilmiete eigentlich der gleiche Vertragstyp?